Regeln muss es für alle geben. Auch für diejenigen, die in Essen über die Zahlungen an Leistungsberechtigte nach SGB II - Hartz4 Bezieher - entscheiden. Intern dienen solche "Dienstanweisungen" den Sachbearbeitern des JobCenters der Stadt Essen zur Entscheidungsfindung und sorgen dafür, dass vergleichbare Fälle auch einheitlich gehandhabt werden. "Intern" sollen solche Regelungen nach dem Willen des Gesetzgebers jedoch nicht bleiben, deshalb hat jeder Bürger das Recht, nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen die Veröffentlichung geeigneter Informationen von der Verwaltung zu verlangen. Hierzu hat die Verwaltung dann in der Regel einen Monat Zeit.

Bereits im Dezember habe ich bei der Stadt Essen einen entsprechenden Antrag auf Veröffentlichung der Regelungen gestellt, die ab dem 01.01.2012 für die Bearbeitung von Anliegen Leistungsberechtigter im Hartz4-Bezug gelten. Sowohl für die Beratungspraxis als auch für die Betroffenen ist es wichtig, die Art und Weise, wie die Dinge zukünftig beim neuen zugelassenen kommunalen Träger, der Optionskommune Essen, gehandhabt werden, zu kennen.

Mit Post vom 05. Januar  2012, am letzten Tag der gesetzlichen Monatsfrist, ist eine erste Reaktion der Stadt Essen erfolgt. In der übersandten Zwischennachricht treten erstaunliche Dinge zu Tage. Angeblich ist ein grosser Teil der beantragten Informationen bereits so veröffentlicht, wie er für die Sachbearbeitung in der Stadt Essen genutzt werden soll. Man verwende die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Diese stünden im Internet. So weit, so wahr, so erstaunlich. Schließlich hat Essen den Weg zur Optionskommune, also einer Stadt, die sich im Alleingang um Vermittlung und Betreuung von Hartz4-Berechtigten kümmert - ohne die Bundesagentur für Arbeit - gewählt, weil man dort überzeugt ist, es alleine besser zu können.

Zu dieser Ansicht der Stadt Essen passt es schlecht, wenn nach geraumer Vorlaufzeit mitgeteilt wird, dass man weiter nach den internen Regelungen der Bundesagentur verfahre. Was genau macht die Stadt Essen besser, wenn sie die Dinge noch nichteinmal anders macht?

Wenn in der Zwischennachricht davon die Rede ist, dass noch geprüft werde ob "ergänzende Regelungen des JobCenter Essen ebenso Öffentlichkeitsgehalt besitzen  und wenn ja, wie sie dann öffentlich gemacht werden", dann kann man dies nur noch schwer ernst nehmen. Die gesamten Regelungen zu den Kosten der Unterkunft, sprich Miete, sind und waren bereits zuvor den Regelungen der Stadt Essen unterworfen. Hierzu gibt es keine nennenswerten Regelungen der Bundesagentur. Mehr "Öffentlichkeitsgehalt", jedenfalls für die Betroffenen, geht nicht. Zur Frage, wie man veröffentlicht, drängt sich das Internet geradezu auf. Weit interessanter ist die Frage nach dem "Wann?" Die gesetzliche Frist zur Veröffentlichung ist bereits verstrichen und dieser Umstand kann auch nicht damit entschuldigt werden, dass man von organisatorischen Problemen, deren nötige Bewältigung seit Monaten bekannt war, überrascht wurde. Auch Weihnachten und der Jahreswechsel kamen nicht überraschend. Nach hiesiger Kenntnis finden sie jedes Jahr statt.

 

Aktualisiert (Donnerstag, den 05. Januar 2012 um 20:00 Uhr)

 

Ich begrüße Sie herzlich auf der Internetseite der Rechtsanwaltskanzlei Dams & Rösen in Essen. Indem Sie hier sind, haben Sie bereits den ersten Schritt auf dem Weg zur Lösung Ihres rechtlichen Problems getan.

Meine Kanzlei versteht sich als moderner und serviceorientierter Dienstleister. Als solcher berate und vertrete ich Privatpersonen, Selbständige und Freiberufler.

Meine Schwerpunkte liegen im Arbeitsrecht und Sozialrecht. Ebenso stehe ich Ihnen im Familienrecht und Verkehrsrecht zur Verfügung. In weiteren Angelegenheiten, insbesondere im allgemeinen Zivil- oder Verwaltungsrecht, beraten ich Sie auf Anfrage gern.

Durch eine rechtzeitige und umfassende juristische Beratung können viele Auseinandersetzungen schon im Vorfeld verhindert oder gelöst werden. Aber auch und gerade wenn die Gegenseite bereits einen Rechtsanwalt beauftragt oder ein Rechtsstreit schon begonnen hat, sollten Sie auf rechtliche Beratung nicht verzichten. Gleiches gilt bei behördlichen Schreiben, die oft eine rasche Reaktion erfordern. Durch fachkundige Beratung können Sie Nachteile vermeiden.

Zögern Sie nicht, mich anzusprechen.

Carsten Dams
Rechtsanwalt

 

Seit dem 01.01.2012 ist Essen eine sog. Optionskommune. Das bedeutet, dass Essen jetzt ohne die Bundesagentur für die Betreuung vieler tausender von Hartz4 Betroffener innerhalb der Stadtgrenzen zuständig ist. Kurz: JobCenter steht drauf, Stadt Essen ist drin. Schon jetzt wird seitens Vertretern der nicht mehr beteiligten Bundesagentur für Arbeit kritisiert, Essen sei dieser Aufgabe nicht gewachsen. Ob dies stimmt, wird die nahe Zukunft zeigen.

Fest steht aber eins: Gerade in der jetzigen Zeit der Veränderungen beim JobCenter sollten alle von Hartz4 Betroffenen besonders gründlich überprüfen (lassen), ob auch tatsächlich Leistungen in zutreffender Höhe gewährt werden. Entgegen der verbreiteten Meinung, ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt sei "zu teuer" haben Betroffene regelmäßig einen Anspruch auf Beratungshilfe. Das heisst: Sie selber müssen für Ihre Beratung nicht bezahlen. Auf den vom Gesetzgeber vorgesehenen Eigenanteil von zehn Euro für die Beratung verzichte ich aktuell, um keine unnötigen Hürden aufzubauen. Wenn Sie also Beratungsbedarf zum SGB II haben, vereinbaren sie bitte einfach einen Termin mit mir. Ich muss Sie lediglich bitten, auf jeden Fall Ihren aktuellen Leistungsbescheid mit zu bringen.

Gerade bei den Themen Wohnkosten, Mehrbedarf für Warmwasser bei Nutzung von Durchlauferhitzern und auch bei der Anrechnung von Nebeneinkommen stehen den Leistungsberechtigten und auch mir spannende Zeiten bevor. Eine rechtzeitige Beratung hilft Ihnen, Nachteile zu vermeiden! Sprechen Sie mich an, ich berate Sie gerne!

Carsten Dams
Rechtsanwalt
Tätigkeitsschwerpunkt Sozialrecht

Aktualisiert (Donnerstag, den 05. Januar 2012 um 18:50 Uhr)